Hinweisblatt 01
Brauchen Sie eine Einladung?
Entscheidend ist eine Frage: Kann Ihr Pass für diese Reise das einheitliche E-Visum nutzen? Wenn ja, ist keine Einladung nötig. Wenn nein oder die Reise sprengt die Grenzen des E-Visums, ist das Dokument Pflicht.
Abschnitt 1Kurze Antwort
Rund 64 Staatsangehörigkeiten können das E-Visum beantragen und brauchen für eine kurze einmalige Reise keine Einladung. Alle anderen beantragen konsularisch und legen Visa-Unterstützung vor.
| Situation | Einladung | Weg |
|---|---|---|
| E-Visum-Land, einmalige Einreise, bis 30 Tage | Nein | Online-Portal |
| E-Visum-Land, länger oder mehrfach | Ja | Konsularvisum |
| US, UK, Kanada, Australien, Neuseeland | Immer | Konsularvisum |
| Arbeit, Studium, Journalismus | Ja | Einladung nach Kategorie |
Abschnitt 2Wann Deutsche trotzdem eine Einladung brauchen
Deutschland steht auf der E-Visum-Liste, doch das E-Visum ist einmalig, kurz und nur an gelisteten Grenzübergängen gültig. Jede Reise außerhalb dieser Grenzen führt zurück zum Konsularweg.
- Ausreise in ein Nachbarland und zurück
- Längerer Aufenthalt als das E-Visum erlaubt
- Grenzübergang nicht auf der Liste
- Arbeit, längeres Studium oder Journalismus
Wichtig
Die Einladung ist ein Nachweisdokument. Sie garantiert kein Visum: darüber entscheidet das Konsulat.
Fragen
Brauchen deutsche Staatsbürger eine Einladung?
Für eine kurze einmalige Reise nicht, da Deutschland auf der E-Visum-Liste steht. Für Mehrfacheinreise, längere Aufenthalte oder Geschäftskategorien schon.
Hilft ein Wohnsitz in einem E-Visum-Land?
Nein. Maßgeblich ist der Pass, nicht der Wohnort.
Quellen
Regeln und Gebühren auf dieser Seite werden mit den unten genannten Primärquellen abgeglichen. Bei Abweichungen gelten diese.